Apotheken-Notdienst0800 00 22 8 33 Kostenlos, rund um die Uhr – nennt Ihnen die nächste diensthabende Apotheke
Ein Portal des Gesundheitsnetzwerks NRW Quelle: öffentliche Verzeichnisse
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Apotheken-Notdienst: Ablauf, Gebühr und was Sie mitbringen

Wie der Notdienst organisiert ist

Apotheken dürfen nicht rund um die Uhr geöffnet sein, aber die Versorgung muss durchgehend gesichert sein. Deshalb gibt es einen Dienstplan: Für jede Region ist zu jeder Stunde mindestens eine Apotheke zuständig. Die Einteilung übernimmt die zuständige Apothekerkammer, der Dienst wechselt täglich.

Das bedeutet zwei Dinge:

  1. Die nächstgelegene Apotheke ist nachts meist nicht die zuständige.
  2. Der Weg kann weiter sein als gewohnt – vor allem im ländlichen Raum.

Wie Sie die diensthabende Apotheke finden

  • In diesem Portal, nach Stadt sortiert
  • Am Aushang jeder Apotheke – dort hängt der aktuelle Plan
  • Telefonisch über die kostenfreie Notdienstnummer 22 8 33 aus dem Mobilfunknetz

Rufen Sie vorher an. Zwei Fragen sparen einen vergeblichen Weg: Haben Sie das Mittel vorrätig? Und: Sind Sie wirklich bis morgen früh im Dienst?

Was Sie vor Ort erwartet

Die Tür ist in der Regel verschlossen. Bedient wird über eine Nachtklappe oder eine Klingel – aus Sicherheitsgründen, nicht aus Unfreundlichkeit. Sie reichen Rezept und Karte durch, die Arznei kommt denselben Weg zurück.

Eine ausführliche Beratung ist an der Nachtklappe schwieriger als am Tresen. Wenn Sie etwas Wichtiges klären müssen, sagen Sie es gleich zu Beginn.

Mitbringen:

  • Rezept oder Gesundheitskarte (beim E-Rezept genügt die Karte)
  • Bargeld oder Karte – prüfen Sie vorher, ob Kartenzahlung möglich ist
  • Name und Stärke des Mittels, wenn Sie ohne Rezept kommen
  • Medikationsplan, falls Wechselwirkungen zu klären sind

Die Notdienstgebühr

Für jede Abgabe außerhalb der üblichen Öffnungszeiten wird eine gesetzlich festgelegte Notdienstgebühr erhoben. Sie ist bundesweit gleich hoch und kommt zur normalen Zuzahlung hinzu.

Zwei Punkte überraschen regelmäßig:

  • Sie fällt auch an, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind.
  • Sie fällt pro Abgabe an, nicht pro Medikament.

Das Geld bleibt nicht bei der Apotheke, sondern fließt in einen Fonds, aus dem alle notdiensthabenden Apotheken anteilig vergütet werden. Der Nachtdienst wäre sonst für einzelne Betriebe wirtschaftlich kaum tragbar.

Ohne Rezept geht wenig – mit einer Ausnahme

Verschreibungspflichtige Arzneimittel darf die Apotheke nur gegen ärztliche Verordnung abgeben. Daran ändert die Uhrzeit nichts.

Es gibt eine eng begrenzte Ausnahme: Wenn ein dringend benötigtes Dauermedikament ausgegangen ist und ein Arztbesuch nicht rechtzeitig möglich wäre, darf die Apotheke in Einzelfällen eine kleine Menge zur Überbrückung abgeben. Das ist eine Ermessensentscheidung der Apothekerin oder des Apothekers, kein Anspruch – und kein Ersatz für rechtzeitiges Nachbestellen.

Welche Nummer wann

Das ist die Entscheidung, die im Ernstfall zählt:

112 – Notruf. Bei Verdacht auf einen lebensbedrohlichen Zustand: starker Brustschmerz, Atemnot, plötzliche Lähmung oder Sprachstörung, Bewusstseinsstörung, schwere Blutung, Krampfanfall. Im Zweifel lieber einmal zu früh.

116 117 – ärztlicher Bereitschaftsdienst. Wenn Sie ärztliche Hilfe brauchen, aber kein Notfall vorliegt und die Praxis geschlossen hat. Dort wird auch entschieden, ob ein Hausbesuch nötig ist oder ob Sie in eine Bereitschaftspraxis kommen sollen.

Apotheken-Notdienst. Wenn Sie ein Medikament brauchen – mit Rezept oder rezeptfrei.

Die häufigste Fehlannahme: Die Notdienstapotheke könne ärztlich beraten oder verordnen. Kann sie nicht. Bei medizinischen Fragen ist die 116 117 der richtige Weg.

Was den Notdienst oft überflüssig macht

Ein nüchterner Hinweis: Der überwiegende Teil der Notdienstwege entsteht, weil ein Dauermedikament ausgegangen ist.

  • Prüfen Sie vor dem Wochenende, ob die Packung reicht
  • Bestellen Sie Folgerezepte rechtzeitig – viele Praxen nehmen Anfragen online entgegen
  • Halten Sie eine kleine Reserve für Feiertage vor, sofern das Mittel es zulässt

Dieser Beitrag erklärt allgemeine Abläufe. Er ersetzt keine ärztliche oder pharmazeutische Beratung; verbindlich sind die Angaben der Apotheke vor Ort.

HÄUFIGE FRAGEN
Was kostet der Apotheken-Notdienst?
Für die Abgabe außerhalb der üblichen Öffnungszeiten fällt eine gesetzlich festgelegte Notdienstgebühr an. Sie ist bundesweit einheitlich und wird zusätzlich zur normalen Zuzahlung erhoben – auch dann, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind. Sie fließt in einen Fonds, aus dem der Notdienst der Apotheken finanziert wird.
Wie finde ich die diensthabende Apotheke?
Der Notdienst wechselt täglich und ist regional eingeteilt. Sie finden die zuständige Apotheke im Aushang jeder Apotheke, in diesem Portal und über die kostenfreie Notdienstnummer 22 8 33 aus dem Mobilfunknetz. Rufen Sie im Zweifel vorher an – so wissen Sie, ob das Mittel vorrätig ist.
Bekomme ich nachts jedes Medikament?
Nicht zwingend. Die Notdienstapotheke führt ein normales Sortiment, aber nicht jedes Präparat ist vorrätig. Bei seltenen Arzneimitteln lohnt der Anruf vorab. Verschreibungspflichtige Mittel bekommen Sie nur mit gültigem Rezept – die Apotheke darf sie nicht ohne ärztliche Verordnung abgeben.
Ich habe kein Rezept und brauche dringend ein Medikament. Was tun?
Rufen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 an. Nur eine Ärztin oder ein Arzt kann verschreibungspflichtige Mittel verordnen. Bei Verdacht auf einen Notfall wählen Sie die 112. In eng begrenzten Ausnahmefällen darf eine Apotheke eine kleine Menge eines dringend benötigten Dauermedikaments abgeben – darauf verlassen sollten Sie sich nicht.